
Freifunk in M-V oder wie SPD und CDU den digitalen Anschluss des Landes verschlafen
Freifunk ist als Bestandteil digitaler Daseinsfürsorge ein Zukunftsmodell, das in den Kommunen eine tragfähige Säule der Internetgrundversorgung sein kann. In Rostock wird dies bereits erfolgreich praktiziert. Dort arbeiten die Freifunker zusammen mit der Kommune und der Universität und haben beispielsweise auch dafür gesorgt, dass die Flüchtlingsunterkünfte der Stadt mit WLAN versorgt werden konnten.
SPD und CDU sind offenbar nicht in der Lage, das Potenzial und die Signalwirkung unseres Antrages zu begreifen. Freifunk-Initiativen können es Kommunen erheblich erleichtern, freie Netzwerke aufzubauen. Sie sind Pioniere auf dem Gebiet des bürgernahen, nichtkommerziellen, freien WLAN. In anderen Ländern ist freies WLAN Gang und Gäbe. Während in Deutschland auf 10.000 Einwohner im Schnitt drei Hotspots kommen, sind es etwa in Südkorea 37.
In Deutschland ist es für Privatanbieter, aber auch kleine Läden oder Cafés nahezu unmöglich, freies WLAN anzubieten. Ursache dafür ist die Störerhaftung, die es Privaten und kleinen Gewerbetreibenden immer noch unmöglich macht, rechtssicher WLAN anzubieten, da sie für Verstöße Dritter in ihrem Netzwerk haften. Die Störerhaftung im Telemediengesetz muss beseitigt werden, damit jeder, egal ob Telekommunikationsunternehmen oder privater Anbieter, freies WLAN anbieten kann. Ein Weg wäre, das Providerprivileg auf alle Netzanbieter, egal ob privat oder gewerblich, auszudehnen. Dies muss in Deutschland und M-V möglich sein, aber SPD und CDU in M-V und im Bund verschlafen auch in diesem Bereich den digitalen Anschluss.
