Bund muss Belange und Finanzen der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigen
In dieser Woche hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, indem ein „verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie Gesetzgebungsverfahren“ gefordert wird. Die Sprecherinnen der Fraktion DIE LINKE für Kommunalpolitik und Kommunalfinanzen, Kerstin Kassner und Susanna Karawanskij, haben den Antrag federführend auf den Weg gebracht. Die geltende Rechtslage kann leider nicht verhindern, dass der Bund durch seine Gesetzgebung den Kommunen immer mehr Aufgaben überträgt und ihnen damit gleichzeitig finanzielle Mehrbelastungen aufbürdet. Viel zu lange hat der Bund in den vergangenen Jahren Aufgaben von allgemeiner gesamtgesellschaftlicher Bedeutung auf die Kommunen abgewälzt.
„Die Belange der Kommunen finden bei der Bearbeitung von Gesetzen und Verordnungen nach wie vor nicht ausreichend Beachtung. Diverse Bundesregierungen haben den Kommunen im Sozialbereich Aufgaben übertragen beziehungsweise die Aufgaben erweitert, ohne deren Finanzierung sicher zu stellen. Mit fatalen Folgen für die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Als langjährige und leidenschaftliche Kommunalpolitikerin aus dem strukturschwachen Kreis Vorpommern-Rügen ist mir die prekäre Situation der Kommunalfinanzen nur zu gut bekannt. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung Gesetze auf den Weg bringt, die ganz oder teilweise von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden auszuführen sind und erhebliche negative Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Kommunen oder ihre Verwaltungsorganisation haben. Der eingerichtete Unterausschusses Kommunales des Bundestages ist mangels Selbstbefassungsrecht leider oftmals ein zahnloser Tiger im Kampf und mehr Mitbestimmung für die Kommunen“, kommentiert Kerstin Kassner ihren Antrag für den Bundestag.
„Wenn der Bund so weiter macht wie bisher, steht viel auf dem Spiel: Kindergärten und Stadtbüchereien, Feuerwehr und Rettungsdienst: Kommunale Dienstleistungen entscheiden wesentlich darüber, ob sich die Menschen vor Ort wohlfühlen. Viele Kommunen können sich über die Pflichtleistungen hinaus schlichtweg keine Ausgaben etwa für Kultur, Bildung und Stadtentwicklung mehr leisten. Es fehlt eine angemessene Finanzausstattung zur Erfüllung der ständig wachsenden Aufgaben. Auch bei den aktuellen Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind die kommunalen Spitzenverbände nicht angemessen einbezogen. Viele kommunale Aufgabenfelder sind inzwischen durch Gesetze und Verordnungen sowie teilweise bis ins Detail gehende staatliche Standards »fremdbestimmt«. Wir brauchen dringend – im Sinne der Menschen vor Ort – eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an der Abschätzung der Folgen und der Kosten von Gesetzen sowie an europarechtlichen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern“, so Kerstin Kassner weiter.
