DIE LINKE fordert würdevolle Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden als Teil einer neuen Willkommenskultur

Kerstin Kassner kommentiert die Änderung des Baugesetzbuches, mit der die Unterbringung von Flüchtlingen ab 2015 auch in Gewerbegebieten und in den Außenbereichen von Siedlungen ermöglicht werden soll. Die Gesetzesänderung wurde am Donnerstagabend von der Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE verabschiedet. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um mit den stark gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen und Asylsuchenden nach Deutschland umzugehen. DIE LINKE lehnt es ab, Flüchtlinge in Sammelunterkünften sowie außerhalb von Wohngebieten unterzubringen und bringt einen eigenen Antrag zum Thema ein.

 „Die geplante Änderung des Baugesetzbuches ist völlig ungeeignet, um Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland menschenwürdig unterzubringen und diese vor allem schnell in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Das Gegenteil ist der Fall: Flüchtlinge in Sammelunterkünften in Gewerbegebieten und in Ortsrandlagen unterzubringen, führt zu einer Stigmatisierung und Ausgrenzung der oftmals traumatisierten Menschen. Das widerspricht der Zielsetzung einer neuen Willkommenskultur, mit der Zielsetzung den Menschen dabei zu helfen, ihr Schicksal zu verarbeiten und Ihnen eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben mitten in unserer Gesellschaft zu geben. Ein zentrales Element dieses Leitbildes muss die Unterbringung in Wohnungen statt in Sammelunterkünften sein. Eine neue Willkommenskultur unter diesen Bedingungen muss unser Anspruch in Deutschland sein. Ein großer Teil der Experten in der Anhörung des federführenden Bauausschusses am vergangenen Montag lehnt die Gesetzesänderung der Bundesregierung aus humanitären Gründen ebenfalls ab“, sagt Kerstin Kassner, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

„Die Bundesregierung muss anerkennen, dass es sich bei den Flüchtlingen nicht um ein temporäres Problem handelt und die Betroffenen nicht schnell wieder in ihre Heimat zurückkehren können. In unserem Antrag (Drucksachennr. 18(16)134), der ebenfalls heute zur Abstimmung steht, fordern wir eine finanzielle Entlastung der Kommunen und Länder bei Betreuung und Unterkunft der Flüchtlinge durch den Bund. Darüber hinaus fordern wir die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen zeitlich zu befristen, die Anerkennungsverfahren durch eine bessere Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu beschleunigen und insgesamt das Angebot an bezahlbaren Wohnungen durch einen Ausbau des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus zu erhöhen“, so Kassner weiter.