Ein gutes Signal für die Kommunen
Einen wichtigen Sieg haben die Länder NRW, Brandenburg und Niedersachsen diese Woche vor dem Bundessozialgericht (BSG) errungen. Geklagt hatten sie gegen den Bund, der für das Jahr 2012 eine Revision von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket forderte. Das Gericht stellte nun fest, es handle sich um eine fixe Pauschale, die nicht nachträglich wegen geringerer hierfür getätigter Aufwendungen korrigiert werden darf. Erst ab 2013 sehe die gesetzliche Regelung nachträgliche Korrekturen der Leistungen des Bundes vor. Als Reaktion auf das Urteil kündigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber dem Deutschen Städtetag an, die Entscheidung des BSG auch auf die nicht an der Klage beteiligten Länder zu erstrecken.
Kerstin Kassner, Sprecherin für Kommunalpolitik, stellt hierzu fest: „Ich begrüße das Urteil des BSG. Es darf jedoch nicht sein, dass Länder und Kommunen immer erst gegen den Bund klagen müssen, um zu ihrem gesetzlich verbrieften Recht zu kommen. Daher ist das Entgegenkommen des BMAS auch als eine Präventionsmaßnahme zu werten, um Klagen weiterer Länder vorzubeugen. Statt zu versuchen die Kommunen, die immer am Ende der Verteilungskette sitzen, weiter zu schröpfen, muss der Bund die Kommunen endlich im großen Stil fördern, um den Investitionsstau, der sich Bundesweit derzeit auf rund 118 Mrd. Euro beziffert, endlich abzutragen. Das diese Woche von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel angekündigte Investitionspaket muss daher der Auftakt zu einer Reihe weiterer Unterstützungsleistungen sein. Bleiben diese aus, verpufft das Investitionspaket wie ein Tropfen auf dem heißen Stein.“
