Björn Griese

Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens überfällig

Mit der heutigen Eröffnung des Hauptverfahrens und der Festsetzung der ersten Verhandlungstage für das NPD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht wurde eine wichtige Hürde genommen.
Die Landesvorsitzende der LINKEN. Mecklenburg-Vorpommern, Heidrun Bluhm erklärt hierzu:
„Die Eröffnung des Verbotsverfahrens gegen die NPD ist ein überfälliger Schritt. Mit dem Scheitern des Verbotsantrages 2003 wurde zu viel Zeit verloren, in der die NPD unnötigerweise durch Steuermittel gepäppelt wurde. Nazi-Strukturen erhielten so einen legalen Rückzugsraum, der die Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht einfacher gemacht hat. Ich hoffe, dass die Egoismen der Bundesländer dieses Mal ausreichend zurückgestellt wurden und eine neuerliche Gefährdung des Verbotsantrages nicht durch die eigenen V-Leute gefährdet wird.“
Heidrun Bluhm macht weiter deutlich, dass das Problem des Rassismus sich nicht mit einem NPD-Verbot erledigen wird: „Die Unterwanderung der MVGIDA-Bewegung durch Mitglieder der NPD zeigt, dass diese Partei bereits jetzt an alternativen Organisationsstrukturen arbeitet, um ihre menschenverachtende Propaganda zu verbreiten. Deswegen bleibt es unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin Aufgabe aller Demokraten, den Rechtsextremisten und Rechtspopulisten jeglicher Couleur die Stirn zu bieten. Das Agieren der AfD im Thüringer Landtag zeigt, ein blauer Anstrich braunes Gedankengutes ist keine geringere Gefahr für unsere tolerante und demokratische Gesellschaft.“