»Mietrechtsverschlechterungsgesetz« passiert Bundesrat – SPD lässt Maske fallen

Die Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern, Heidrun Bluhm (MdB), erklärt:

Am heutigen Freitag (01.02.2013) beriet der Bundesrat erneut über das von der Bundesregierung vorgelegte „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz)“.

Trotz der ablehnenden  Stellungnahme des Bundesrates schon zum Gesetzentwurf am 06. Juli 2012 und scharfer Kritik aus den Kommunalen Spitzenverbänden, aus Mieterverbänden, von Juristen, Architekten und anderen – selbst von der Bundesregierung bestellten – Experten, haben CDU/CSU und FDP die Auftraggeber und Mitverfasser dieses Gesetzes, nämlich die Vertreterverbände der Immobilienwirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer, pflichtschuldigst „beliefert“. Das Gesetz wurde am 13. Dezember 2012 im Bundestag beschlossen.

Der Bundesrat hätte – durch die SPD geführten Länder – den Vermittlungsausschuss anrufen und dort gegen das Gesetz Einspruch einlegen können. Trotz vollmundiger Ankündigungen der SPD passiert erneut nichts. Wenn es denn um praktische Umsetzung der versprochenen sozialen Politik geht, lässt die SPD die Betroffenen erneut im Regen stehen.

Jetzt kommen auf die Mieterinnen und Mieter in Deutschland eine Reihe von schmerzhaften Einschnitten in das Mietrecht zu:

– Mieterinnen und Mieter haben bei energetischen Sanierungen nicht mehr das Recht, für drei Monate die Miete zu mindern. Auch wenn die Wohnung durch Bauarbeiten nur eingeschränkt genutzt werden kann, wenn die Wärme- oder Wasserversorgung unterbrochen ist oder kein Tageslicht in die Wohnung gelangt, weil Baugerüste und Planen das Haus verhüllen, muss die volle Miete gezahlt werden.

– Vermieterinnen und Vermieter müssen die Modernisierungsmaßnahmen lediglich ankündigen. Ein Einspruchsrecht dagegen haben Mieterinnen und Mieter nicht mehr. Sie können persönliche und wirtschaftliche Härtegründe vortragen, besonders die wirtschaftlichen Härtegründe werden aber erst nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme, bei der Neufestlegung der Miete angehört.

– Die Kosten der Modernisierungsmaßnahme können mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden.

– Das Recht der Mieterhöhung ist zwar von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt worden, das bedeutet aber keine Deckelung, sondern lediglich ein etwas langsameres Ansteigen. Eine Deckelung der Neuvertragsmieten ist überhaupt nicht vorgesehen.

– Mieterinnen und Mieter, die in wirtschaftliche Not und dadurch mit Miet- oder Kautionszahlungen in Rückstand geraten, sollen nach dem neuen Mietrecht bereits nach kurzer Zeit zu „Mietnomaden“ abgestempelt und ohne langes juristisches Federlesen aus ihrer Wohnung „geräumt“ werden können.

Die SPD hat den Lackmustest, wie ernst sie es mit ihren Vorstößchen in der Mietenpolitik meint, einfach mal vergeigt.