
Fachliche Kritik am Werftenförderungsgesetz bleibt
Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Greifswald über eine Beschwerde der Linksfraktion gegen das umstrittene Werftenförderungsgesetz erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion, Helmut Holter:
Ich bedaure, dass das Gericht meiner Fraktion die Antragsbefugnis abgesprochen hat und damit unseren Argumenten nicht folgen konnte. Viele Sachverständige haben im Gesetzgebungsverfahren unsere Auffassung geteilt, dass das Werftenförderungsgesetz verfassungswidrig ist.
Trotz der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts hat die Landesregierung keinen Grund zur Selbstzufriedenheit, denn die fachliche Kritik an dem Werftenförderungsgesetz bleibt. Das Gesetz ist zu bürokratisch und zu behäbig, es geht an den Bedürfnissen der maritimen Industrie schlicht vorbei.
Die Landesregierung wäre gut beraten, hier nachzubessern und in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung des Finanzausschusses im Bürgschaftsverfahren zu streichen. Das wäre verfassungsrechtlich und politisch die zweifelsfrei beste Lösung für die maritime Wirtschaft des Landes.
