10 Jahre Hartz IV- immer noch keine bedarfsgerechten Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche

In Bezug auf einen Artikel der „Schweriner Volkszeitung“ vom 23.12.2014 erklärt Jacqueline Bernhardt, Mitglied des Landesvorstandes der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern und Abgeordnete des Landtages:
„Abermals wurde festgestellt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 23,8 % Prozent der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern in einem Haushalt leben, indem SGB II- Leistungen bezogen werden. Auch in der im September 2014 veröffentlichten Analyse der Partei DIE LINKE und der Landtagsfraktion DIE LINKE. M-V ´Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern – Eine Analyse´ wurde dies schon sichtbar. Weiterhin wurde in unserer Analyse deutlich, dass zwar die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht, dass aber zeitgleich der Anteil der unter 15 Jährigen in den Bedarfsgemeinschaften steigt. Das heißt, dass insbesondere die unter 15 Jährigen von Hartz-IV betroffen sind. Und das mit weitreichenden Folgen: Die Verschlechterung der Einkommenssituation von Familien durch Hartz-IV befördert die Kindermut. Jedes dritte Kind in Mecklenburg-Vorpommern lebt in Kinderarmut.
Ein erster Schritt im Kampf gegen Kinderarmut wäre es, so wie die Partei DIE LINKE dies in ihrem Maßnahmenkatalog auf ihren Landesparteitag am 06.12.2014 beschlossen hat, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür stark macht, dass die Hartz- IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht ermittelt werden. Seit Jahren steht die Bildung des Hartz-IV Regelsatzes für Kinder steht regelmäßig in der Kritik. Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 die Berechnung als ´Schätzungen ins Blaue´ kritisiert. DIE LINKE teilt die Kritik, dass die Bildung des Hartz-IV Regelsatzes für Kinder höchst willkürlich erfolgt. Zunächst ist die Orientierung an dem Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsene problematisch, der Ausgaben für Bildung, Spielzeug oder Kinderbetreuung nicht enthält. Zweitens erfolgen die vorgenommenen Abschläge vom Eckregelsatz willkürlich und werden nicht auf Grundlage eines kindgerechten Bedarfs vorgenommen. Drittens erfolgt die Berechnung auf Grundlage einer zwei Jahre alten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und spiegeln damit nicht die aktuellen Preise wider.
10 Jahre seit Bestehen von Hartz-IV wird es Zeit, diesen Missstand zu beheben und endlich für bedarfsgerechte Hartz-IV-Regelsätze für die Kinder und Jugendlichen zu sorgen.
Langfristig fordert DIE LINKE eine grundsätzliche Reform. Deren Ziel muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein, damit Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern jenseits von Armut leben können. Sie ist am tatsächlichen, verfassungsrechtlichen Existenzminimum zu orientieren, welches sich aus dem sächlichen Existenzminimum und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung der Kinder zusammensetzt. Dieses liegt in 2014 bei 584 Euro monatlich. Damit wären Familien wegen der Bedarfe ihrer Kinder nicht länger auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Kinder würden nicht länger wie kleine Langzeitarbeitslose behandelt.“