Ärztliche Versorgung in M-V bleibt ein Krankheitsfall
„Die hausärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern ist seit längerem ein Krankheitsfall. Das Versorgungsstärkungsgesetz wird daran nichts ändern“, kommentierte Kerstin Kassner den heute im Bundestag durch Bundesgesundheitsminister Gröhe eingebrachten Gesetzentwurf.
Seit Jahren sinkt die Zahl der Zulassungen in der hausärztlichen Versorgung in M-V jährlich um ca. zehn Stellen. Hausärzte geben aus Altersgründen ihre Praxis auf, während der ärztliche Nachwuchs aufgrund geänderter Berufseinstellungen nicht in ausreichendem Maße die ärztliche Versorgung auf dem Land übernimmt. Angesichts von mehr als 200 Hausärzten in M-V im Alter von über 60 Jahren ist absehbar, dass die Versorgungslücke nicht kleiner wird.
„Bereits 2011 hat Bundesgesundheitsminister Bahr mit dem Versorgungsstrukturgesetz die ärztliche Unterversorgung im ländlichen Raum für abgewendet erklärt. Sowohl damals als auch heute geht die Bundesregierung jedoch die ungleiche Verteilung ärztlicher Behandlungskapazitäten nicht an. Insbesondere Regionen wie Vorpommern brauchen eine ärztliche Bedarfsplanung, die anhand der Alters- und Sozialstruktur ausgerichtet ist, einen konsequenten Abbau der ärztlichen Überversorgung in den wohlhabenden Teilen der Städte andernorts sowie eine stärkere Förderung von alternativen Versorgungsmodellen“, erklärte Kerstin Kassner in Berlin.
