Verfassungsrichter haben Grundgesetz nicht interpretiert, sondern verändert
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil mit erheblicher Tragweite gefällt. Künftig ist der Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen. In „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ sei der Einsatz zulässig, so die 16 obersten Verfassungsschützer. Dieses Urteil löst bei der LINKEN Unverständnis und schwere Bedenken aus. Der Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Steffen Bockhahn erklärt:
„Der Einsatz einer Armee im Inland wurde von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes strikt abgelehnt. Das lässt sich in den Protokollen des Parlamentarischen Rates einwandfrei erkennen.
Lange Zeit hat niemand geglaubt, dass deutsche Soldaten wieder außerhalb der Staatsgrenzen Waffen einsetzen und Krieg führen. Das Verfassungsgericht hat es inzwischen dennoch erlaubt.
Beteuerungen, es handele sich nur um einen sehr engen Rahmen sind auch durch diese Erfahrung leider unglaubwürdig. Ich fürchte daher, dieses Urteil ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu Inlandseinsätzen der Bundeswehr auch im Alltag.
Aus meiner Sicht wurde das Grundgesetz mit dieser Entscheidung nicht interpretiert, es wurde gravierend umgedeutet und sogar verletzt. Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht halte ich dieses Urteil für eine äußerst gefährliche und schlimme Fehlentscheidung.“
