
Mieter:innen schützen. Großkonzerne in die Schranken weisen. Artikel 15 verteidigen.
Diese Pläne zeigen, wie kurz der Weg von großen Immobilienkonzernen ins Kanzleramt ist. Mieterinnen und Mieter werden hingegen an der Pforte abgewiesen.
Was steht eigentlich in Artikel 15 des Grundgesetzes?
Das Grundgesetz ermöglicht, Grund und Boden zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen.
Das ist eine Möglichkeit, die unsere Verfassung ausdrücklich vorsieht.
Für wen macht diese Bundesregierung eigentlich Politik?
Während Mieter:innen unter explodierenden Wohnkosten leiden, will die Bundesregierung die Gewinne großer Wohnungskonzerne absichern.
Statt wirksame Antworten auf die Wohnungsfrage zu ermöglichen, soll demokratisch gewählten Landesregierungen ein wichtiges Instrument genommen werden.
Zwei Kilometer – zwei völlig unterschiedliche Positionen.
Im Berliner Abgeordnetenhaus bekennt sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit Linken und Grünen dazu, die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände voranzubringen. Im Bundestag will dieselbe SPD mit der CDU an einem Gesetz arbeiten, das genau das erschweren soll. Das passt nicht zusammen.
Demokratische Entscheidungen müssen möglich bleiben.
Die Berliner:innen haben in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung gestimmt. Artikel 15 eröffnet die Möglichkeit, Eigentum in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Diese verfassungsrechtlichen Möglichkeiten müssen ernsthaft geprüft werden – statt sie politisch auszuhöhlen.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis!
Wir stellen uns gegen den Angriff auf die Handlungsmöglichkeiten demokratischer Politik.
Mieter:innen schützen. Großkonzerne in die Schranken weisen. Artikel 15 verteidigen.
