Endlich Mindestlohn statt Taschenspielertricks!

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Kreistag von Nordwestmecklenburg, Björn Griese, erklärt zur Beanstandung des Mindestlohnbeschlusses des Kreistages durch den amtierenden Landrat:

Der amtierende Landrat von Nordwestmecklenburg, Gerhard Rappen (CDU), hat die erneute Beschlussfassung des Kreistages über eine Mindestlohnbindung bei kreislichen Vergaben beanstandet. Damit führt der frisch gekürte Landratskandidat der CDU die taktischen Spielchen fort, welche die vormalige Landrätin, Birgit Hesse (SPD), in dieser Sache begann. Die ehrenamtlichen Kreistagsmitglieder werden nicht etwa vor oder während der Kreistagssitzung auf Bedenken der Verwaltung zum Antrag hingewiesen, sondern erst danach.

Geht es doch beim Mindestlohn um ein wirkliches Stück soziale Gerechtigkeit, welches SPD und CDU auf Landesebene schon längst im Vergabegesetz verankert haben. Auch die schwarz-rote Koalition auf Bundesebene hat sich zum Mindestlohn bekannt, auch wenn niemand weiß, wann er wirklich und mit welchen Ausnahmen kommt.

Auf der Kreistagssitzung kurz vor der Bundestagswahl im September 2013 wurde der Mindestlohn für kreisliche Vergaben schon einmal mit Stimmen von SPD, LINKEN und Grünen beschlossen. Landrätin Hesse schwieg in der Diskussion. Damit sich ihr Widerspruch nicht negativ auf das SPD-Ergebnis auswirkte, erfolgte er pikanter Weise erst nach der Bundestagswahl.

Herr Rappen hielt sich am 16. Januar bei der erneuten Beschlussfassung ebenfalls bedeckt und beanstandete nun auch erst im Nachhinein den mehrheitlich beschlossenen Mindestlohnantrag. Die Information erreichte die Fraktionen am Tag seiner Nominierung als Landratskandidat der CDU. Folgt Herr Rappen aus Wahlkampfgründen der angeblich „größten Fraktion“ im Kreistag (vgl. CDU-Kreisvorsitzender, Prof. Dr. Erhard Huzel in der SVZ Gadebusch am 31.01.2014; vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Nordwestmecklenburg), nämlich der CDU, welche bereits in der Kreistagssitzung gegen den Mindestlohn wetterte, als sei er der Untergang des Abendlandes?

Schade, wir hätten hier einen faireren Umgang mit dem Kreistag vom amtierenden Verwaltungschef erwartet. Der Mindestlohn für kreisliche Vergaben wäre möglich gewesen und Mängel im Antrag hätten unkompliziert behoben werden können. Nun muss Herr Rappen sich fragen lassen, ob er in dieser Sache wirklich unparteiisch handelt bzw. ob er den Wünschen der bisherigen Amtsinhaberin folgt?

Es ist schlimm genug, dass das rot-schwarze Vergabegesetz die Kommunen bei der Umsetzung in ihrem Zuständigkeitsbereich allein lässt, dass seit dem ersten Vorstoß der LINKEN im Kreistag bereits zwei Jahre vergangen sind, dass die SPD erst von uns auf ihr eigenes Wahlprogramm hingewiesen werden musste. Doch dass eine SPD-Landrätin und ein CDU-Beigeordneter auf diese Art und Weise verhindern, was ihre Parteien in Berlin, Schwerin und Wismar lautstark fordern, ist nicht nachvollziehbar. Nur DIE LINKE stand und steht aufrichtig für den so nötigen Mindestlohn.