Koalition verweigert Diskussion über Reform des Bestattungsgesetzes
Mit fadenscheinigen Argumenten und Unterstellungen haben sich die Fraktionen von SPD und CDU heute geweigert, in einen ergebnisoffenen Dialog über eine Reform des Bestattungsgesetzes M-V zu treten.
Die Blockadehaltung der Koalition ist angesichts der Bedeutung des Themas nicht angemessen. Schließlich gibt es zahlreiche Punkte im Gesetz, die wir mit allen Beteiligten wie den Kirchen, Kommunen oder der Bestattungsbranche diskutieren sollten. Zu nennen sind etwa eine bessere Qualifizierung der Ärzte, die die Leichenschau vornehmen, die Zertifizierung von Bestattungsunternehmen, die Verkürzung der Mindestruhezeit oder auch die Aufhebung bzw. Lockerung des Friedhofzwangs.
Zahlreiche Menschen bewegen insbesondere die Fragen, was mit ihnen oder ihren Angehörigen nach dem Tode geschieht und wie selbstbestimmt sie darüber entscheiden können. Darüber hinaus ist es aus Sicht meiner Fraktion auch erforderlich, über die Wiedereinführung des Sterbegeldes zu beraten.
Auch wenn der heutige Versuch, eine fraktionsübergreifende Debatte einzuleiten, gescheitert ist, werden wir uns weiter der Thematik widmen und um einen Dialog werben.
