Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen neu geregelt werden

Mit der Überweisung von zwei Gesetzentwürfen an die Ausschüsse hat der Bundestag heute den Weg bereitet für eine Neuregelung der Finanzbeziehungen der Länder und des Bundes. Die Gesetzentwürfe sehen auch Änderungen des Grundgesetzes in mehreren Artikeln vor.
Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Kerstin Kassner, erklärte dazu: „Dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden, ist zu begrüßen. Der bisherige Länderfinanzausgleich war v.a. sehr kompliziert und undurchsichtig. Wichtig für DIE LINKE. ist, dass auch bei der Neuregelung ein solidarisches Ausgleichsystem vorgesehen ist, mit dem finanzschwächere Länder unterstützt werden. Hier konnten sich glücklicherweise die Landesregierungen unter Beteiligung der LINKEN gegen die CSU-Forderung nach einer vollständigen Auflösung der Solidarität unter den Bundesländern durchsetzen.“ Weiter bezog sich die Abgeordnete aus Vorpommern-Rügen auf angedachte Veränderungen im Kooperationsverbot: „Die Einschränkung des Kooperationsverbots ist richtig, allerdings wäre es sinnvoll gewesen, es ganz abzuschaffen. Dann hätte man etwa den gewaltigen Investitionsstau in den Schulen mit Hilfe des Bundes bewältigen können. Andere Punkte an der Neuregelung lehnen wir klar ab: So wurde die Einigung auf Druck der Versicherungs- und Finanzlobby vom Bundesfinanzminister mit der Teilprivatisierung der Autobahnen verknüpft. Zudem bleibt man bei einem ideologisch motivierten Sparzwang für die Länder. Die sich daraus ergebenden negativen Folgen werden von den Ländern bei den Kommunen abgeladen werden. Wir werden versuchen in den Ausschüssen auf Änderungen in diesen Punkten hinzuwirken.“
Die Änderung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird bereits seit geraumer Zeit diskutiert. Im Oktober des vergangenen Jahres hatten sich Bund und Länder auf eine Neuregelung geeinigt. Die nun in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe wurden vom Bundesrat in einer Stellungnahme kritisiert, da sie die beschlossenen Vorlagen des Oktobers 2016 nicht korrekt umsetzen.