
DIE LINKE in der Rostocker Bürgerschaft zur Mietpreisbremse: Auch vor der eigenen Haustür kehren!
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion fordert eine Mietpreisbremse bei Bestands- und Wiedervermietungen. Der Antrag zielt darauf ab, in ausgewählten Stadtteilen Mietbegrenzungen bei Bestandsmieten und später auch bei Wiedervermietung zu erreichen. Dazu erklärt Eva-Maria Kröger, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft:
„Dieser Antrag weist in die richtige Richtung und wir unterstützen das Vorhaben. Uns ist wichtig, dass die jetzigen Bewohner nicht verdrängt werden, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Sozialpolitische Aufgabe der Stadt muss es sein, Mieter zu schützen, damit sie in ihrem sozialen Umfeld verbleiben können.“, so Kröger.
„Allerdings sollte man kritisieren, dass CDU und SPD auf Landesebene entsprechende Anträge von Grünen und LINKEN abgelehnt haben. Wir könnten längst eine Kappungsgenze und eine flächendeckende Mietpreisbremse haben. Die Rostocker SPD sollte deshalb neben ihrem Antrag auch dazu beitragen, die eigene Landesregierung umzustimmen.“
Bisher halten die Landesregierung und die Regierungsfraktionen eine Länderverordnung für entbehrlich, weil die Mieten nur in einem kleinen Teil des Landes, wie etwa in Rostock, Greifswald und in den Ostseebädern steigen.
„Vorsorglich nutzen vor allem private Vermieter das Gezerre um den Gesetzentwurf, um bei einem Mieterwechsel die Mieten zu erhöhen. Davon betroffen sind vor allem Mieter in Rostock.“, so Kröger.
DIE LINKE in der Bürgerschaft diskutiert zudem über eine Erweiterung des SPD-Antrags, um auch kommunale Möglichkeiten auszuschöpfen.
„Wir sollten über eine generelle Begrenzung reden. Man könnte mit der WIRO vereinbaren, dass innerhalb von vier Jahren die Miete maximal 15 Prozent angehoben werden darf.“ (Bisher kann die WIRO innerhalb von drei Jahren die Miete bis zu 20 Prozent erhöhen.)
Das „Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten“ sieht vor, dass die landeseigenen Unternehmen die Mieten weniger stark anheben als dies private Vermieterinnen und Vermieter dürfen. Die WIRO sollte Vorbild sein und sich am Mietanstieg in Rostock nicht beteiligen, zumal dies auch Auswirkungen auf das Mietspiegelniveau hätte.
