Sittenwidrige Löhne auch in Schwerin festzustellen

Dies ergab eine Anfrage der Linksfraktion in der Stadtvertretung. Von 2010 an wurde ca. 140 Mal festgestellt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten zu sittenwidrigen Konditionen beschäftigten. Auffällig war dabei nach Angaben des Jobcenters, dass es sich zumeist um kleine Unternehmen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Hausmeisterdienstleistungen handelte. Von sittenwidriger Entlohnung spricht man nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von 2009 dann, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht. In diesen Fällen ist das Jobcenter verpflichtet, Zahlungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen und diese notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Seit 2010 gab es 45 derartige Verfahren. „Im März 2014 gab es in Schwerin immer noch 2.936 Beschäftigte, deren Arbeitslohn so niedrig war, dass sie ihn noch durch ergänzende Hartz IV Leistungen aufstocken mussten. Im Verhältnis dazu ist die Gesamtzahl der Fälle sittenwidriger Entlohnung zwar nicht besonders auffällig, gleichwohl ist jeder Fall natürlich einer zuviel“, sagte der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Henning Foerster am Montag. „Es bleibt zu hoffen, dass mit der  Einführung des Mindestlohnes sowohl die Zahl derjenigen  zurückgeht, die trotz  Arbeit noch aufstocken müssen, als auch die Zahl derjenigen weiter abnimmt, die sich gar mit sittenwidriger Entlohnung konfrontiert sehen. Um mehr Transparenz für Arbeitssuchende zu schaffen, wäre es gut, wenn mehr als die bislang nur 40 Prozent der Arbeitgeber bereit wären, bereits mit ihrer Stellenanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit auch ihr Lohnangebot zu veröffentlichen“, so Foerster abschließend.