Transparenzbekanntmachungen

gemäß Artikel 12 Absatz 1 Verordnung (EU) 2024/900

Transparenzbekanntmachung zur Landtagswahl 2026

Betrifft die Wahlkampagne der Partei Die Linke zur Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kampagnenseite finden Sie unter diesem Link.

1. Sponsor

Die unterhalb aufgeführten Werbedienstleistungen wurden von nachfolgendem Sponsor finanziert. Die Finanzierung erfolgte, so nicht anders angegeben, aus Eigenmitteln des Sponsors.

Die Linke Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Politische Partei
Martinstraße 1/1A
19053 Schwerin
+49 385 – 760 380
ytfg@qvr-yvaxr-zi.qr
vertreten durch Salim Hemeed, Landesgeschäftsführer

2. Angaben zu Werbedienstleistungen

Die Beauftragung von Werbedienstleistungen erfolgte im Rahmen der Kampagne zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026 der Partei Die Linke Mecklenburg-Vorpommern.

Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Landtagswahlen 2026 in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der offiziellen Homepage des Landeswahlleiters: www.laiv-mv.de/Wahlen/Landeswahlleitung

Nachfolgend finden Sie eine tabellarische Auflistung der ausgeführten Werbedienstleistungen: (wird zeitnah ergänzt)

Werbe-
dienstleistung
Zeitraum d.
Veröffentlichung
Verbreitungs-
gebiet
FinanzierungGesamtkosten
d. Ausspielung
TargetingBekannt-
machungs-
Datum
Social Media-Begleitung
Landesvertreter:
innenversammlung
14.03.2026Landesweit, Mecklenburg-VorpommernEigenfinanzierungohne13.3.2026

Sofern ein Targeting bei der Ausspielung der Werbemaßnahmen angewandt wurde (siehe entsprechende Spalte in der oben aufgeführten Tabelle), bestätigen wir, dass personenbezogene Daten unter Beachtung von Kapitel 3 der Verordnung (EU) 2024/900 erhoben wurden.

3. Erklärung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Verordnung (EU) 2024/900

Hiermit erklären wir als Sponsor wahrheitsgemäß, dass die unter 2. aufgeführten Werbedienstleistungen politische Werbung im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2024/900 darstellen.

Weiter erklären wir, dass wir die Anforderungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/900 erfüllen. Das heißt, der Sponsor ist:

  1. ein Unionsbürger oder
  2. ein Drittstaatenangehöriger, der seinen ständigen Wohnsitz in der Union hat und gemäß dem deutschen Recht das aktive Wahlrecht bei der von der politischen Werbung betroffenen Wahl oder Referendum hat oder
  3. eine in der Union niedergelassene juristische Person ist, die letztendlich nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle eines Drittstaatangehörigen (mit Ausnahme von vorstehendem Fall 2) oder einer in einem Drittstaat ansässigen juristischen Person steht.

4. Kontakt für Rückfragen oder Meldungen

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Anzeige kontaktieren Sie bitte unseren Transparenzbeauftragten unter: ytfg@qvr-yvaxr-zi.qr oder nutzen Sie das offizielle EU-Meldeportal.

5. Haftung und Richtigkeitserklärung

Wir bestätigen, dass die vorstehenden Angaben vollständig und nach bestem Wissen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung richtig sind.
Uns ist bekannt, dass wir gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/900 für die Richtigkeit dieser Bekanntmachung verantwortlich sind.

Schwerin, 13.03.2026

i.A.
Salim Hemeed
Landesgeschäftsführer