SPD hat kein Lob verdient
Die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat bei der sogenannten Hartz IV Reform die Verhandlungen von Seiten der SPD geführt. Nunmehr möchte sie, was gerade im Wahljahr irgendwie verständlich ist, alle Welt wissen lassen, welch Meisterstück den Ihren gelungen sei. Einhundert Millionen Euro würden sich über das Land ergießen.
Selbstverständlich ist es keinesfalls schlecht zu reden, wenn Freizeitaktivitäten von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen finanziert werden und wenn es zukünftig mehr Schulsozialarbeiter geben wird. Es darf bei aller Würdigung nur nicht vergessen werden: Bei der Trophäe, die die Ministerin durchs Land trägt, handelt es sich um etwas, was den Menschen vom Hartz IV Komplott aus SPD,Grünen, CDU/CSU und FDP zuvor abgepresst und vorenthalten wurde.
Die arbeitenden Menschen dieses Landes erst betrügen, dann einen Teil des bislang Vorenthaltenen als großzügige Gabe vorzuzeigen, ist eine üble Gaunerei.
Damit jedoch nicht genug. Kurz nach dem Absegnen des Ergebnisses der Feilscherei um Regelsätze und Bildungspaket geht die eine Seite, nämlich die SPD daher und erklärt das Verhandlungsergebnis für Verfassungswidrig. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die SPD beteiligt sich an einem Verhandlungsprozess, dessen Grundlagen sie für nicht verfassungskonform hält, schließt dann mit der Gegenseite einen Kompromiss, den sie einerseits lobpreist und andererseits für eine Verletzung der Verfassung hält. Das sind schon schwindelerregende Pirouetten. In einem hat die SPD schon recht, das Bundesverfassungsgericht hatte verlangt, dass die Regelsätze für Kinder transparent, sachbezogen und nachvollziehbar ermittelt werden. All das ist nicht geschehen. Mehr noch, die SPD hat als Verhandlungspartnerin aus wahltaktischen Gründen diese Forderung bewusst missachtet. Auf diese Weise wird ein Verfassungsorgan beschädigt und ein weiteres Mal Schindluder mit den Existenzgrundlagen der Menschen getrieben. Es wäre fatal würde die Doppelmoral der SPD wie in Hamburg bei weiteren Wahlen in diesem Jahr belohnt werden. Im Gegenteil, weil die SPD in Tateinheit mit der konservativen Seite sowohl Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit als auch das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verletzt, ist entschiedener Widerspruch und Widerstand angesagt. Heißt es doch im Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
