Spekulation mit ehemals volkseigenen Landwirtschaftsflächen verhindern

DIE LINKE bleibt bei ihrer Kritik an der Besserstellung von nicht wirtschaftenden Alteigentümern und deren Erben beim Erwerb von ehemals volkseigenen Flächen wie sie mit der Novelle des 2. Flächenerwerbsänderungsgesetzes Am 17.12.2010 von schwarz-gelb-grün im Bundestag beschlossen und am 11.02.2011 vom Bundesrat durchgewinkt wurde.

Welche Folgen das 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz auf die Landwirtschaftsbetriebe und regionalen Kreisläufe haben wird und wie negative Auswirkungen verhindert werden können, darüber werden Politiker der LINKEN des Bundestages und der Landtage Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und mit Landwirten, Vertretern der  Bauernverbänden und Journalisten diskutieren.

Die Novelle des Flächenerwerbsänderungsgesetzes verschärft die Lage auf dem ostdeutschen Bodenmarkt. „Mit diesem Gesetz können nicht landwirtschaftlich tätige Alteigentümer und ihre Erben zum Schnäppchenpreis zum Stichtag 1.1.2004 Boden in Ostdeutschland erwerben. Dagegen müssen die aktiven Landwirtschaftsbetriebe weiter Spekulationspreise bezahlen, die sie kaum erwirtschaften können“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Überdies verzichtet die Bundesregierung mit dem Gesetz zugunsten ihrer Klientel auf eigene Einnahmen, die sie aus den Bodenverkäufen der BVVG erzielen könnte. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um 370 Millionen Euro, nach Expertenschätzungen sogar um bis 2 Milliarden Euro Verlust. „Ein Riesenskandal“, so Prof. Dr. Fritz Tack,  agrarpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Schweriner Landtag.

Mit der bevorzugten Vergabe von Boden an Alteigentümer wird nicht nur den ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben Boden und Bewirtschaftungssicherheit entzogen, sondern auch der weltweiten Spekulation mit Landwirtschaftsflächen und Nahrungsmitteln Tür und Tor geöffnet.