Bürokratiemonster statt Verbraucherschutz
In der Nacht zum heutigen Freitag wurde das „Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“, in der Reisebranche auch als Pauschalreiserichtlinie bekannt, endgültig auf den Weg gebracht.
Kerstin Kassner, Sprecherin für Tourismuspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hierzu: „Die Pauschalreiserichtlinie bedeutet einen enormen bürokratischen Mehraufwand, der besonders für kleine und mittelständische Reiseunternehmen eine Belastung darstellt. Für jeden Reisebaustein eigenständige Rechnungen erstellen zu müssen und Informationsblätter auszugeben bedeutet nicht nur eine riesige Zettelwirtschaft, die Bürokratie wird so zukünftig auch mindestens ebenso viel Zeit in Anspruch nehmen wie das eigentliche Beratungsgespräch. Von dem Aspekt der Umweltverschmutzung ganz zu schweigen. Darüber hinaus ist es nun möglich, dass der Reiseveranstalter nachträglich eine Preiserhöhung von 8 Prozent geltend machen kann. Vor allem für kleine Reisebüros, welche stark auf eine Kundenbindung angewiesen sind und diese Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben können, wirkt dies stark existenzbedrohend. Werden die Preiserhöhungen doch weitergereicht, können bei einer 4-köpfigen Familie schnell mehrere Hundert Euro Mehrkosten entstehen, ohne dass die Reisenden von der Reise zurücktreten können. Solche Fallstricke sind weder für die Reisebüros, noch für die Reisenden sinnvolle Modifizierungen des Reiserechts.“
Karin Binder, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag kritisiert ergänzend: „Die Koalition baut mit dem Gesetz Verbraucherrechte bei Pauschalreisen nicht aus, sondern ab. Wenn Tagesreisen erst ab einem Preis von über 500 Euro unter den Schutz des Gesetzes fallen, können Rentnerinnen und Rentner weiter bei so genannten Kaffeefahrten abgezockt werden. Das ist Verbraucherschutz für Bestverdienende. Außerdem nimmt die Bundesregierung familienfreundliche Reiseeinzelleistungen, wie die Buchung von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen, aus dem Reiserechtsschutz raus und beendet damit ein jahrzehntelang bewährtes Verbraucherrecht.“
