Die Anhebung der Bundesmittel für die Integration von Flüchtlingen ist nicht mehr als ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung

Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 25.11.2016 auch der Bundesrat dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018 übernimmt. Darüber hinaus sollen die Länder für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro vom Bund erhalten. Dafür werde der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Kerstin Kassner, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, sieht in der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einen lange überfälligen Schritt in die richtige Richtung: „Der Gesetzentwurf setzt eine Reihe von Maßnahmen um, die schon länger zu den kommunalfinanzpolitischen Forderungen der LINKEN gehören. Insbesondere gilt das für die höhere Beteiligung des Bundes an den KdU sowie der Erhöhung der Mittel für den Wohnungsbau. Monatelang wurde um die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern gefeilscht, so dass viel Zeit verloren ging. Dass die Mittel in den Ländern zum Teil nicht schnell genug abfließen können, hängt auch damit zusammen, dass die Verwaltungen in Kommunen und Ländern in den vergangenen Jahren „systematisch“ kaputt gespart worden seien.

Natürlich ist es zu begrüßen, dass eine echte Entlastung der Kommunen und Länder angestrebt wird. Es ist aber sehr fraglich, ob die geplante Entlastung von 5 Mrd. Euro tatsächlich realisiert werden, da die Beteiligung des Bundes an den bundesweiten KdU-Gesamtausgaben auf höchstens 49 Prozent begrenzt und im Falle einer Überschreitung entsprechend gemindert werden. Für das Jahr 2017 ist kein anderer Ausgleich für eine solche KdU-Entlastungsminderung vorgesehen. Dies schmälert aber unmittelbar das Entlastungsvolumen von 5 Milliarden Euro. Die 5 Milliarden drohen so, zur Augenwischerei zu werden. DIE LINKE hat in einem eigenen Antrag gefordert, dass der Bund vollständig die Kommunen bei den Ausgaben für KdU entlastet und die vollständigen Kosten übernimmt.

Die eine Milliarde Euro Entlastung ab 2018 wird über den Umsatzsteueranteil der Länder bereitgestellt, wodurch das Geld aber zunächst erst einmal an die Länder und eben nicht direkt an die Kommunen fließt. Grundsätzlich hilft die mit dem Gesetz verabschiedete Verteilung über die Umsatzsteuer eher den finanzstärkeren Kommunen. Den überschuldeten und abgehängten Kommunen wird auch dieses Gesetz nicht aus ihrer Misere und Ihrer zunehmenden Handlungsunfähigkeit befreien.“