
Flucht ist kein Verbrechen
Wie aus einer Kleinen Anfrage im Landtag Schleswig-Holstein hervorgeht, befanden sich 2021 fünf Personen und 2022 32 Personen, die in M-V einst Zuflucht suchten, in Abschiebehaft in der gemeinsamen Abschiebehaftanstalt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Abgesehen von der Tatsache, dass Flucht kein Verbrechen ist und damit kein Grund für eine Inhaftierung vorliegt, sieht sich DIE LINKE. M-V in ihrer Auffassung bestätigt, dass Aufwand und Nutzen einer solchen Einrichtung in keinem Verhältnis stehen. Weder materiell noch unter dem Gesichtspunkt einer menschenwürdigen Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Wenn dann , wie in der Antwort zu lesen ist, ein Flüchtling, der aus M-V nach Glücksstadt verbracht wurde, 114 Tage in Haft saß, bleibt man fassungslos zurück. Angesichts dieser Entwicklungen fordert die LINKE. M-V hier ein generelles Umdenken und eine Überprüfung, wie die Beteiligung des Landes an der gemeinsamen Abschiebehaftanstalt beendet werden kann. Das Geld, was für diese Hafteinrichtung ausgegeben werden muss, ist für eine Verbesserung der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in M-V besser aufgehoben!
