Notärztliche Versorgung im Land braucht endlich Rechtssicherheit!

Zum heutigen Erlass aus dem Wirtschafts- und Gesundheitsministerium zur Ausnahme von Ruhezeitvorschriften für im Rettungsdienst tätige Notärzte, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin: 
„Der Erlass kommt auf den letzten Drücker, damit die notärztliche Versorgung ab Januar 2017 nicht vollends wegbricht, ist aber auch nur ein Teil der Lösung. Lediglich für angestellte Ärzte erfolgt eine rechtliche Klarstellung bezüglich der Anwendung des Arbeitszeitgesetzes, wobei jedoch die Gefahr besteht, dass diese Ärzte länger als bisher eingesetzt werden.
Für selbstständige niedergelassene Ärzte gilt dieser Erlass nicht. Sie haben ihren Rückzug aus dem Rettungsdienst signalisiert, da auf ihr Honorar künftig Sozialversicherungsbeiträge entfallen sollen.
Auf die Lösung des eigentlichen Problems der Einstufung der Honorarärzte als Scheinselbstständige warten wir wenige Tage vor dem Jahreswechsel immer noch. Deshalb muss die Landesregierung im Bund unvermindert Druck machen, der Streit zwischen Bundesarbeitsministerium einerseits und Sozialversicherungen andererseits darf eine Lösung nicht länger blockieren.
Meine Fraktion erwartet auf Bundesebene – im Zweifel auch unabhängig vom üblichen Verfahren – eine unverzügliche Lösung, damit der Einsatz von Notärzten auch im neuen Jahr landesweit gesichert werden kann. Hierfür sollten sich auch alle Bundestagsabgeordneten aus unserem Bundesland einsetzen.“