Bahr verschleiert Übergangsgelder der Vorstände der KZBV

„Die Aussage des Landessozialgerichts zu den Übergangsgeldern der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eindeutig: Übergangsgelder erfordern einen Übergang. Warum dies bei den Vorständen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nicht gilt, sollte Gesundheitsminister Bahr mal erklären.“ sagt Martina Bunge zum Urteil des Landessozialgerichts Brandenburg und der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zu den Vorstandsgehältern der KZBV.

„Ein an die Öffentlichkeit geratener Brief des Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die Kleine Anfrage machen deutlich, dass das Ministerium intensiv daran mitgewirkt hat, Übergangsgelder für die Vorsitzenden der KZBV zu verschleiern. Damit diese nicht so auffallen, sollen sie in Renten umgewandelt werden. Dabei handelt es sich um Übergangsgelder aus der letzten Amtsperiode der Vorständler, die allesamt im Amt geblieben sind. Neben dem unglaublichen Fakt, dass Übergangsgelder gewährt werden, ohne dass ein Übergang stattfand, sticht vor allem die Höhe der Übergangsgelder heraus. Es wurden für die letzte Amtszeit 3 Monatsgehälter pro Amtsjahr gewährt. Die daraus resultierenden 626.587 Euro übersteigen, die Übergangsgelder aus dem Urteil in Brandenburg um das 3 1/2 fache.

Dass sich das BMG als Verbündeter der Vorstände zeigt und mithilft, eine öffentliche Diskussion über hohe Vorstandsgelder zu verhindern, hat mehr als einen schlechten Nachgeschmack. Stattdessen brauchen wir gesetzliche Regelungen, die ein weiteres Hochschaukeln der Vorstandsgehälter verhindern.“