Beschluss mit Seltenheitswert

Entgegen der Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums hat der Petitionsausschuss heute einstimmig beschlossen, die öffentliche Petition „Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz – Gleichbehandlung bei strahlungsbedingten Gesundheitsstörungen“ zur Berücksichtigung an die Bundesregierung zu überweisen.
Damit erkennt der Petitionsausschuss das Anliegen des Petenten Günter Brück als berechtigt an, welcher neben bereits anerkannten Krebserkrankungen auch für andere strahlenbedingte Leiden von ehemaligen Soldaten der Bundeswehr sowie der Nationalen Volksarmee begünstigende Beweiserleichterungen bei der Versorgungs-Gleichbehandlung fordert.
Kerstin Kassner, Obfrau im Petitionsausschuss, hierzu: „Ich freue mich, dass der Petitionsausschuss kurz vor der Sommerpause noch einen so wichtigen Beschluss gefasst hat. Es kommt selten genug vor, dass auch die Regierungsparteien dringenden Handlungsbedarf sehen und eine Petition einstimmig und mit dem höchstmöglichen Votum an die Bundesregierung überwiesen wird. Jetzt ist es an der Bundesregierung sich ihrer Verantwortung gegenüber den Soldaten zu stellen, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und eine Gleichbehandlung bei der Anerkennung von Krankheiten, die auf den Dienst an toxischen Radaranlagen zurückgehen, herzustellen. Für die Betroffenen ist nun eine schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Eine abschlägige Antwort der Bundesregierung ist hier eindeutig fehl am Platz.“