Bundesregierung will Mieterrechte einschränken und Wohnkosten weiter in die Höhe treiben
„Mit dem morgen in den Bundestag eingebrachten Mietrechtsänderungsgesetz will die Bundesregierung die Kosten der energetischen Gebäudesanierung einseitig bei den Mieterinnen und Mietern abladen und Mieterrechte weiter beschneiden. Die Bundesregierung betreibt Klientelpolitik für Immobilienbesitzer und Vermieter und verliert dabei die soziale Balance völlig aus dem Blick. Das Mietrecht muss dringend so geändert werden, dass es den Mieter wirksam vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen schützt. Fast täglich erreichen uns Meldungen und Studienergebnisse über stark steigende Mieten und Immobilienpreise – gerade in Ballungsgebieten. Geringverdiener werden mehr und mehr an den Rand gedrängt. Für Sie wird Wohnen zunehmend unerschwinglich“, kommentiert Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
„Mietminderungen bei Baumaßnahmen künftig auszuschließen – wie das der Gesetzentwurf fordert – löst keine Probleme und führt nicht zu mehr Investitionen in den Wohnungsbestand. Darüber hinaus soll zukünftig der Kündigungsschutz aufgeweicht werden. Die Bundesregierung begründet dies damit, den Vermieter besser vor so genannten Mietnomaden zu schützen. Dafür werden zukünftig alle Mieter in Haftung genommen. Die ehrgeizigen Ziele beim Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn der Wohnungsbestand in Deutschland konsequenter als bisher energetisch saniert wird. Das kann nicht durch den Abbau von Mieterrechten gelingen. Die LINKE will – ganz im Gegensatz zur Bundesregierung – eine gerechte und sozial ausgewogene Verteilung der Kosten der energetischen Sanierung.
Schon heute zahlen laut neuster Studien bis zu 40 Prozent aller Haushalte Deutschlands mehr als 50 Prozent ihres Haushaltseinkommens für Miete, Nebenkosten und Heizung, bei weiter steigenden Mieten. Die Energiewende darf nicht allein vom Mieter über höhere Stromkosten und stark steigende Mieten finanziert werden. In dem neu eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE fordern wir unter anderem, dass die Höhe der Wohnkosten 30 Prozent des Nettoeinkommens eines durchschnittlichen Mieterhaushalts nicht übersteigen darf. Auch die Heizkostenkomponente muss ins Wohngeld wieder eingeführt werden, damit auch Geringverdiener im Winter eine warme Wohnung haben. Bei Neuvermietungen soll die Miete nur dann erhöht werden dürfen, wenn damit wohnwertverbessernde Maßnahmen verbunden sind. DIE LINKE will den Verkauf öffentlicher Wohnungen des Bundes, der Länder und der Kommunen stoppen und die Rekommunalisierung bereits veräußerter Wohnungsbestände fördern. Kommunale Wohnungsbestände als Steuerungsinstrument der Sozialpolitik sind unerlässlich und sichern preiswerten Wohnraum für Geringverdiener in den Städten und Gemeinden. Darüber hinaus will DIE LINKE das Wohnen als soziales Grundrecht im Grundgesetz verankern. Wohnungen dürfen nicht wie eine gewöhnliche Ware gehandelt werden und der Profitmaximierung von Eigentümern und Fondsgesellschaften dienen.“
