Der Bund ist in der Pflicht Flüchtlinge und Asylbewerber besser zu integrieren und dezentral und würdevoll unterzubringen


Kerstin Kassner kommentiert die vom Bundesbauministerium geplante Änderung des Baugesetzbuches, um auf diese Weise Erleichterungen beim Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erreichen. Städte und Gemeinden sollen den Plänen zufolge beschränkt und befristet Flüchtlingsunterkünfte auch in Gewerbegebieten errichten dürfen. Laut Bundesministerium sollen die Regelungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden, um der steigenden Zahl an Flüchtlingen aus den vielen Krisengebieten weltweit gerecht zu werden und kurzfristig ausreichend Unterkünfte sicherzustellen.
„Mit der Änderung des Baugesetzbuches allein ist das Problem fehlender Wohnungen und Unterkünfte für die steigende Zahl von Flüchtlingen in Deutschland nicht zu lösen. Mit der beabsichtigten Maßnahme wird die Bundesregierung ihrer Verantwortung in keiner Weise gerecht. Länder und Kommunen sind mit der Problematik finanziell überfordert, ganz abgesehen von der europäischen Dimension und die Auswirkungen auf die EU-Länder an der Peripherie.
Die Integration von Menschen aus dem Ausland muss als dauerhafte, gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden. Als eines der reichsten Länder der Welt, haben wir die Pflicht, humanitäre Hilfe entsprechend unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sicher zu stellen. Die Gefahr ist groß, dass mit – wie geplant – befristeten und eingeschränkten Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch dauerhaft Fakten geschaffen werden, d.h. dass Flüchtlinge ausgegrenzt und in Sammelunterkünften praktisch ghettoisiert werden. Das hätte fatale Folgen für die Integration der oftmals traumatisierten Familien und Kinder.
Die Flüchtlingsfrage ist ebenso wenig wie die Migration ein temporäres Phänomen. Die Herausforderung muss sowohl als humanitäre Pflicht als auch als gesamtgesellschaftliche Chance gesehen werden. Die Bundesregierung muss die Länder und Kommunen auch finanziell dabei unterstützen, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wohnungen sind besser als Sammelunterkünfte am Stadtrand oder auf der grünen Wiese. Hier könnten etwa bundeseigene Immobilien an die Kommunen übertragen werden oder die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung und die Städtebauförderung erhöht werden. Auch das Asylbewerberleistungsgesetz muss derart reformiert werden, so dass Flüchtlinge besser und schneller integriert werden und weniger in Unmündigkeit und dauerhafte Hilfe gedrängt werden“, kommentiert Kerstin Kassner.