Integrationsgesetz von SPD und CDU erschwert die Integration von Geflüchteten in den Städten und Gemeinden

„Anstatt ein Integrationsgesetz vorzulegen, welches die Integration von Asylsuchenden in den Kommunen erleichtert, stehen wenigen, weiterhin unzureichenden Verbesserungen, vielen Verschärfungen für die Betroffenen gegenüber. Dieses Gesetz hat nicht viel mit Integration zu tun und verdient daher seinen Namen nicht“, kommentierte Kerstin Kassner, Sprecherin für Kommunalpolitik der Linksfraktion im Deutschen Bundestag das Integrationsgesetz der Großen Koalition, welches heute im Bundestag verabschiedet werden soll.
„Integration kann nicht funktionieren, wenn Asylsuchende durch die vorgesehene Wohnsitzauflage an einen Ort gebunden werden, in welchem ihnen soziale Kontakte und Arbeitsmöglichkeiten fehlen. Das Flüchtlingshilfswerk der UN sieht hier sogar Konflikte mit der Genfer Flüchtlingskonvention und dem EU-Recht. Auch die Erhöhung der Teilnehmer*innenzahl in Sprachkursen auf 25 ist pädagogisch kontraproduktiv und wird Lernerfolge schmälern. Hinzu kommt die Schaffung von 100.000 80-Cent-Jobs für Asylsuchende, die keine Integration zulassen, sondern Ängste vor einer „Billiglohn- Konkurrenz“ schüren und reguläre Beschäftigung verdrängen könnten“, so Kerstin Kassner.
Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag kritisiert darüber hinaus an dem Gesetzesentwurf, dass Dolmetscherleistungen nicht abgerechnet werden können und die Kommunalverwaltungen mit dem Verwaltungsaufwand alleine gelassen werden. Sinnvoll wäre es gewesen, für die Kommunalverwaltungen eine Pauschale für ihre Aufwendungen vorzusehen, massiv in Sprachkurse und Qualifizierung direkt vor Ort sowie in Arbeitsvermittlung und in den sozialen Wohnungsbau zu investieren und die Freizügigkeit von Asylsuchenden im Sinne einer ehrlichen Integration nicht einzuschränken. Außerdem ist die „Drei-Jahres-Regelung“ bei Verpflichtungserklärungen viel zu lang, insbesondere in Fällen, in denen Betroffene darauf vertrauten, dass eine Verpflichtungserklärung mit der Flüchtlingsanerkennung endet (so ist es derzeit in mehreren Bundesländern geregelt).
Die Fraktion DIE LINKE hat einen eigenen Entschließungsantrag zu dem Gesetzesentwurf eingebracht, in dem sie den Bundestag auffordert, ein Integrationsgesetz vorzulegen, welches konstruktive Maßnahmen zur wirksamen Förderung der Integration Geflüchteter aufgreift sowie unter Mitwirkung und Beteiligung aller maßgeblichen Akteure ein umfassendes Konzept zur Integration der Geflüchteten entwickelt, dass mit der notwendigen Erneuerung und Stärkung des Sozialstaats für alle Menschen in Deutschland verbunden sein muss.