Mehr Sicherheit durch weniger Überwachung
Heute hat der Deutsche Bundestag mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD erneut ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das erste Gesetz dieser Art war 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz befunden worden.
Kerstin Kassner stimmte, ebenso wie die gesamte Linksfraktion, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung und begründet ihre ablehnende Haltung: „Auch das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein. Gewaltige Datenmengen werden anlasslos von den dazu verpflichteten Anbietern gespeichert. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Aufklärungsquote und Gefahrenabwehr durch die Praxis der Vorratsdatenspeicherung weder bei schwerer Kriminalität noch im Feld des Terrorismus erhöht bzw. verbessert werden konnten. Ein höheres Maß an Sicherheit erreichen wir nicht durch das Gewähren immer neuer Überwachungs- und Datensammelwünsche der Geheimdienste, sondern durch einen effektiveren Schutz der personenbezogenen Daten. Wer die Aufklärung von Straftaten wirklich verbessern will, sollte den Sparkurs bei der Polizei und den Gerichten beenden.
Dass selbst innerhalb der Großen Koalition erhebliche Zweifel in dieser Sache bestehen, zeigt die große Zahl an Nein-Stimmen und Enthaltungen bei der SPD.“
Zahlreiche Urteile der Verfassungsgerichte europäischer Staaten haben in den vergangenen Jahren die Vorratsdatenspeicherung in diesen Ländern beendet. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde vom Europäischen Gerichtshof für unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta befunden. Bei der Abstimmung im Bundestag verweigerten auch 50 Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion die Zustimmung zu dem Gesetz.
