Rente für DDR-Flüchtlinge: Bundesregierung am Zuge

„Das war eine gute Entscheidung, die hoffentlich bald zu einem guten Ergebnis führt“, stellt Martina Bunge zu einem einstimmigen Votum des Petitionsausschusses zugunsten von einstigen DDR-Flüchtlingen fest.
Die Expertin der Fraktion DIE LINKE für die Probleme der Rentenüberleitung Ost erklärt weiter:

„Es geht um die Rente für Menschen, die aus der DDR geflüchtet oder ausgereist oder von den Behörden abgeschoben worden waren. Als sie einst in die Bundesrepublik kamen, wurden sie hinsichtlich ihrer Altersversorgung so gestellt, als hätten sie ihre DDR-Berufsjahre in der Bundesrepublik absolviert. Das geschah nach dem sogenannten Fremdrentenrecht. Nach der Herstellung der Einheit wurden die Betroffenen weitgehend unbemerkt in die Regelungen des Rentenüberleitungsgesetzes einbezogen und damit quasi wieder zu DDR-Bürgern gemacht. Das bringt für sehr viele beträchtliche finanzielle Einbußen.

Die Fraktion DIE LINKE hält diesen nachträglichen Wandel in der Rechtsauffassung und damit verbundene Rentenminderungen für nicht hinnehmbar und hat deshalb diesbezügliche Anträge zu einer Änderung von SPD und Bündnis90/Die Grünen unterstützt. Noch im Januar haben die Regierungsfraktionen Union und FDP eine Lösung zugunsten der ehemaligen Flüchtlinge abgelehnt. Nun hat der Petitionsausschuss die Bundesregierung einstimmig – auch mit den Stimmen von Union und FDP – zum Handeln aufgefordert. Das ist zu begrüßen.“