Rentenungerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen muss endlich beseitigt werden!
In ihrer Antwort auf eine von der Linksfraktion gestellte Kleine Anfrage zur Situation der in der DDR geschiedenen Frauen, teilt die Bundesregierung mit, dass sie sich außerstande sieht, die rentenrechtliche Ungerechtigkeit für diese Bevölkerungsgruppe durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu verändern.
„Seit Jahrzehnten kämpfen in der DDR geschiedene Frauen um eine gerechte und angemessene Rentenregelung. Es sind immer noch 300.000 Frauen betroffen und nach wie vor ignoriert die Bundesregierung ihre Situation und sucht ihr Heil in formalen Ausflüchten“, so Kerstin Kassner, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. aus Mecklenburg-Vorpommern. „Natürlich hat das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend damit Recht, wenn es darauf verweist, dass das Familienrecht in der DDR einen Versorgungsausgleich für geschiedene Frauen wie in der Bundesrepublik nicht kannte. Dieser war angesichts der beruflichen Situation der Frauen aber dort – anders als heute – auch nicht nötig. So gehen den betroffenen Frauen Jahr für Jahr Rentenleistungen verloren. Die Große Koalition wäre gut beraten, hier endlich zu einer Lösung zu kommen. Eine Angleichung an die Rechte aller geschiedenen Frauen in der Bundesrepublik ist überfällig.“
Die Anwendung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch in den neuen Bundesländern ab 1997 bewirkte für seinerzeit 800.000 Frauen, die in der DDR geschieden worden waren eine Senkung ihrer gesetzlichen Renten. Wurde dieser Umstand von den verschiedenen Bundesregierungen zunächst noch als Problem anerkannt und eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, so ist die Regierung aus CDU/CSU und SPD inzwischen zu der Einschätzung gelangt, dass sich die Situation nicht beheben lasse. DIE LINKE. hat mehrfach eigene Anträge zu dieser Thematik eingebracht und zuletzt im vergangenen Dezember dazu eine Kleine Anfrage gestellt.
