Schutzschirm mit Löchern

Heute wird im Bundestag das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ (BT-DS 18/4653) abschließend beraten und verabschiedet.

Kerstin Kassner, Sprecherin für Kommunalpolitik der Fraktion DIE LINKE, stellt hierzu fest: „Natürlich ist die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, mehr finanzielle Verantwortung für die Kommunen zu übernehmen, zu begrüßen. Durch das Gesetz wird das kommunale Finanzdesaster jedoch nicht gelöst. Besonders vor dem Hintergrund eines kommunalen Investitionsstaus von derzeit ca. 118 Mrd. Euro wirken die nun bereitgestellten 3,5 Mrd. des Bundes wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Zudem sorgt die Verteilung der Mittel bei einigen Ländern verständlicherweise für Unmut.“

So werden die Mittel nicht wie sonst bei Finanzhilfen durch den Bund üblich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt, sondern durch einen eigens hierfür geschaffenen Schlüssel aus Einwohnerzahl, Höhe des Investitionsstaus sowie der aktuellen Kassenkredite. Dies hat zur Folge, dass insbesondere diejenigen Länder bestraft werden, die sich in der Vergangenheit schon um eine Begrenzung der Neuschulden sowie um einen Schuldenabbau, oftmals zu Lasten kommunalen Eigentums, bemüht haben.

Als Profiteur der Neuberechnung geht hier eindeutig NRW hervor. Im Vergleich zum Königsteiner Schlüssel erhält das Land knapp 11 Prozent mehr aus dem aktuellen Investitionstopf und mit reichlich 1,1 Mrd. Euro den Löwenanteil der bereitgestellten Mittel. Das Nachsehen haben dagegen vor allem die ostdeutschen Länder. Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist jedoch so schlecht, dass das Land mit einer Unterstützung von knapp 79,3 Mio. Euro rechnen kann, immerhin 8 Mio. mehr als ihm nach dem Königsteiner Schlüssel zustehen würde.

„Ein solches Konstrukt kann natürlich nie gerecht sein. Es ist daher dringend erforderlich die Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene weiter zu erhöhen, da die Folgekosten von unterbliebenen Investitionen oftmals noch viel höher ausfallen. Jetzt liegt es aber erst einmal an den Ländern in welchen Bereichen sie Akzente setzen und investieren wollen. Zu begrüßen ist in jedem Fall die Flexibilität des Gesetzes, so dass die Höhe der kommunalen Eigenmittel variabel zwischen 0 und 20 Prozent, je nach Finanzstärke der zu fördernden Kommune, von den Ländern bestimmt werden können. So müssen sich hoch verschuldete Kommunen nicht, wie dies in der Vergangenheit oft der Fall war, durch Finanzspritzen noch weiter verschulden. Bedauerlich erscheint jedoch, dass die Entlastung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung nur eine befristete Maßnahme darstellt. So wird die Frage, welche Verantwortung der Bund bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe trägt, mit diesem Gesetz leider nicht beantwortet“, so Kassner weiter.