Sicherheit für Eigentümer von Datschen!
Am Donnerstag berät der Bundestag abschließend über einen Gesetzentwurf des Bundesrates, dort mehrheitlich beschlossen, der Pächtern von DDR-Erholungsgrundstücken Planungssicherheit für die weitere Nutzung ihrer Datschen geben soll. Die Änderung des Schulrechtsanpassungsgesetzes sieht vor, die derzeit geltende Kündigungsschutzregelung um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 zu verlängern und die Kosten für einen möglichen Abriss des Gebäudes nach Kündigung des Pachtvertrages grundsätzlich nicht dem Pächter, sondern dem Eigentümer aufzuerlegen. In den Ausschüssen haben die Fraktionen von SPD und CDU diese Initiative des Bundesrates – obwohl dort mit Stimmen dieser Parteien beschlossen – bereits abgelehnt.
Dazu erklären die Bundestagsabgeordneten der LINKEN aus Mecklenburg-Vorpommern, Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm und Kerstin Kassner: „Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfes trifft der unsägliche Grundsatz ‚Rückgabe vor Entschädigung‘ nun auch zehntausende Pächter von Erholungsgrundstücken. Es ist zu befürchten, dass mit Auslaufen der bisherigen Regelung ab dem 3. Oktober 2015 eine Kündigungswelle durch Mecklenburg-Vorpommern rollt und dort, wo das Baurecht keine andere Verwertung zulässt, die Pachten erhöht werden. Gekrönt wird diese unsoziale Regelung davon, dass den Nutzern dazu noch die Beseitigung ihrer Datsche auf eigene Kosten aufgebürdet wird.
SPD und CDU setzen sich mit ihrer Ablehnung im Bundestag über die Interessen der vielen Pächter hinweg. Es zeigt sich, dass beide Parteien als Vertretung ostdeutscher Interessen nicht taugen.“
