Wettbewerbspolitik gefährdet bedarfsgerechte und gute Krankenhausversorgung

Dr. Martina Bunge, Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern und gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärt zur aktuellen Diskussion um die Krankenhausfinanzierung:
„Die Krankenhäuser stehen durch die mangelnde Refinanzierung von Tarifsteigerungen und sonstigen Ausgabenerhöhungen unter enormen Kostendruck. Personaleinsparungen, Outsourcing aber auch medizinisch unbegründete Operationen sind die Folge. Wenn alles nichts nützt, werden Krankenhäuser dicht gemacht oder privatisiert. Das ist die skandalöse Realität …

Dr. Martina Bunge, Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern und gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärt zur aktuellen Diskussion um die Krankenhausfinanzierung:
„Die Krankenhäuser stehen durch die mangelnde Refinanzierung von Tarifsteigerungen und sonstigen Ausgabenerhöhungen unter enormen Kostendruck. Personaleinsparungen, Outsourcing aber auch medizinisch unbegründete Operationen sind die Folge. Wenn alles nichts nützt, werden Krankenhäuser dicht gemacht oder privatisiert. Das ist die skandalöse Realität. Die Ursachen liegen aber viel tiefer: Dort wo Krankheit mehr und mehr zum Geschäft wird, das durch Wettbewerb und freien Markt geregelt werden soll, fällt auf Dauer die gute bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten hinten rüber.“ sagt Martina Bunge zum aktuellen Krankenhausbarometer des Deutschen Krankenhausinstituts.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion weiter: „Wenn wir wirklich den Patienten in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems stellen wollen, müssen wir grundsätzlich umdenken. Als erstes muss die Gesundheitsversorgung wieder als Daseinsvorsorge begriffen werden, für die der Staat Verantwortung trägt und nicht dem freien Markt überlässt. Daher fordert DIE LINKE als Sofortmaßnahme 2,5 Mrd. Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt zur Behebung des Investitionsstaus in den Krankenhäusern. Erfahrungsgemäß sind die Länder, die eigentlich in der Pflicht sind, bei derartigen Unterstützungen bereit, ihren Part kozufinanzieren; das haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in den 90er Jahren mit den Bundeszuschüssen nach Art. 14 GSG (Gesundheitsstrukturgesetz) erlebt. Darüber hinaus muss endlich eine gemeinsame Bedarfsplanung mit den ambulant tätigen Ärzten stattfinden, die die regionale Krankheitslast und Zugänglichkeit zur Versorgung abbildet und letztlich rundum bedarfsgerechte medizinische Angebote garantiert.“