Bundesregierung gefährdet ostdeutschen Wohnungsmarkt und Stadtentwicklung
Die Regierungskoalition will die Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen nicht streichen. Sie lehnte mit ihrer Mehrheit im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gestern den Antrag der LINKEN mit dem Titel “ Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen streichen“ ab. Auch die SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag. Dazu Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:
„Wir wollen, dass die Wohnungsunternehmen, statt noch weitere 25 bis 30 Jahre Kapitaldienst an die Banken leisten zu müssen, die frei werdenden Mittel in die Kofinanzierung der energetischen Gebäudesanierungs- und Stadtumbauprogramme investieren. Gerade nach den massiven Kürzungen der Bundesprogramme „Soziale Stadt“ und „Städtebauförderung“ ist dies dringend erforderlich. Darüber hinaus fordert DIE LINKE in ihrem Antrag, dass die Wohnungsunternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Schuldenstreichung die Nettokaltmiete nicht erhöhen. Die Streichung der Altschulden soll also den Wohnungsbaugesellschaften sowie den Mieterinnen und Mietern gleichermaßen zu Gute kommen.
Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Mieterbund und der GdW Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. hat bereits im Februar 2010 in einer gemeinsamen Erklärung gewarnt, dass „ohne eine Altschuldenregelung die weitere Beteiligung der Wohnungsunternehmen am Stadtumbau gefährdet wären.“ Wir brauchen eine Lösung der Altschuldenfrage, um das erfolgreiche Fortschreiten des dringend notwendigen Stadtumbaus in Ostdeutschland und damit die weitere positive Entwicklung der ostdeutschen Städte nicht zu gefährden.
Weiter fortschreitender Leerstand des Wohnungsbestandes durch Abwanderung und demographischen Wandel bleiben auch in den kommenden Jahrzehnten ein akutes Problem. Das kann auch die Bundesregierung nicht ignorieren. Im übrigen hat sie dies auch so im Koalitionsvertrag von 2009 angekündigt. Es kann nicht sein, dass die Gesamtschulden der ehemaligen DDR nur die Wohungsunternehmen und die Landwirtschaft tragen müssen. Altschulden nach dem Altschuldenhilfegesetz waren von Anfang an ein willkürliches politisches Konstrukt im Rahmen des Einigungsvertrag von 1990 und bleiben eine Ungerechtigkeit und ökonomischer Unsinn“, so die Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern weiter.
