Startchancen der Allerkleinsten gefährdet
„Die klagenden Kliniken gefährden wegen Eigeninteressen die Startchancen der Allerkleinsten. Hier rangieren offensichtlich finanzielle Interessen oder falscher Ehrgeiz vor dem Wohl der Frühstgeborenen. Das ist skandalös“, teilt Martina Bunge angesichts des vorläufigen Stopps der Mindestmengenregelung zu Frühgeborenen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) durch das Landessozialgericht Brandenburg mit. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Die Kliniken erhalten bis zu 160 000 Euro für die Versorgung von Frühgeborenen unter 1250 Gramm. Das scheint der Hauptgrund für die Klagen zu sein. Die Kindesgesundheit rückt dabei an zweite Stelle. Es gibt eine große Menge internationaler Erfahrungen und Studien, die aufzeigen, dass Mindestmengen von 30 Kindern oder mehr die Überlebensraten und Lebensqualität von Frühgeborenen unter 1250 Gramm gegenüber niedrigeren Mindestmengen deutlich verbessern. Weil Deutschland bisher keine ordentlichen Mindestmengen hatte, rangiert es beim Überleben von Frühgeborenen deutlich hinter Schweden oder Portugal. Dem hat der GBA mit seiner Entscheidung für diese Mindestmengen Rechnung getragen. Die Klage der Kliniken bedeuten einen unverantwortlichen Rückschritt.
Ich habe persönlich die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Dank der Konzentration der Versorgung der Kleinsten auf drei Standorte vor über 10 Jahren konnten dort statistisch nachweisbar höhere und gesündere Überlebenschancen erreicht werden. Die spätere Aufhebung dieser Konzentration auf Druck von Kliniken führte dazu, dass die positive Ergebnisse abbrachen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanziellen Interessen der Kliniken Kindeswohl gefährden.“
