Ausweitung der Minijobs wird weitere Vollzeitarbeitsplätze vernichten
Union und FDP haben heute im Bundestag eine Erhöhung der Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs um jeweils 50 Euro auf 450 Euro, bzw. 850 Euro – beschlossen. Gleichzeitig wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen“ abgelehnt.
„Durch die Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs baut die Bundesregierung den Niedriglohnsektor weiter aus. Immer mehr schlecht bezahlte Arbeit ohne soziale Absicherung, ohne Schutz gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und ohne Rentenansprüche bringt den Sozialstaat zunehmend aus der Balance. Es bräuchte drei bis vier Mini- oder Midijobs, damit dann ein Mensch in Deutschland von seiner Arbeit leben kann. Dieses Szenario kann niemand ernsthaft wollen“, so der Landesvorsitzende der LINKEN in M-V und Bundestagsabgeordnete, Steffen Bockhahn.
Bockhahn weiter: „Der Gesetzentwurf wird von der Bundesregierung als eine Art Lohnerhöhung dargestellt. Das Gesetz wird aber kaum dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von 50 Euro erhalten, da eine automatische Lohnerhöhung nicht vorgesehen ist. Minijobber verdienen tatsächlich im Durchschnitt nur 260 Euro. In 80 Prozent aller Fälle bekommen Minijobberinnen und Minijobber Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,85 Euro in der Stunde. Viele liegen weit darunter. Wirklich helfen würde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die längst überfällige Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes. Mit der ebenfalls beschlossenen Rentenversicherungspflicht, aus der es nun eine Option der Befreiung gibt, wird keine Altersarmut verhindert, da die Betroffenen mit einem Minijob keine nennenswerten Rentenansprüche erwerben können. In vielen Branchen geht der Trend weiter dahin, sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und in mehrere Minijobs aufzuspalten.
In keinem anderen europäischen Land ist der Niedriglohnbereich so rasant gewachsen wie in Deutschland. In manch einer Branche ist die geringfügige Beschäftigung kurz davor, zur Regelbeschäftigung zu werden, wie zum Beispiel in der Gastronomie. Knapp 7,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland verdienen derzeit höchstens 400 Euro im Monat und für etwa fünf Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Minijob die einzige bezahlte Tätigkeit. Armut im Alter wird daher für viele Menschen bittere Realität werden, sollte hier nicht gegengesteuert werden. In unserem Antrag „Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen“ fordern wir, dass jede Beschäftigung ab dem ersten Euro der Sozialversicherungspflicht unterliegt. In der Privatwirtschaft muss das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gelten, so dass gerade Frauen nicht länger benachteiligt werden.“
