Demonstrationsverbot für Hansafans nicht hilfreich
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Demonstration von Hansafans in Hamburg am Sonntag de facto untersagt. Protestiert werden soll gegen ein Gerichtsurteil, das es dem FC St. Pauli untersagt, Karten an Hansafans zu verkaufen. Dazu erklärt der Rostocker Bundestagsabgeordnete Steffen Bockhahn:
„Bisherige Ausschreitungen bei den Spielen zwischen St. Pauli und dem FC Hansa sind inakzeptabel. Es ist konsequent, mit aller nötigen Härte gegen Randalierer vorzugehen. Ob der Ausschluss aller Hansafans vom Spiel der richtige Weg ist, sollte intensiver diskutiert werden. Beide Vereine vertreten hier die Position, dass ein Ausschluss der Fans nicht sinnvoll ist.
Jedoch ist die massive Einschränkung des Demonstrationsrechts nicht akzeptabel. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes muss Protest in Sicht- und Rufweite des Anlasses möglich sein. Die Auflagen der Hamburger Polizei für Sonntag schließen das aus.
Die Veranstalter der Demonstration sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass es keine Ausschreitungen gibt. Hierfür braucht es eine klare Kommunikation und zuverlässige Ordner, so wie bei jeder Demonstration. Die Polizei muss dann umsetzen, was ihr Auftrag ist: Das Grundrecht auf Demonstrationen sicherstellen und eingreifen wenn es doch unruhig wird.
Das de facto Verbot der Demonstration führt zu mehr Unmut und heizt die Situation weiter an. Auch der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern sollte mit seinem Hamburger Kollegen über Optionen sprechen, die Demonstration möglich zu machen.
Die Veranstalter haben es selbst in der Hand, wie es nach dem Spiel weiter geht. Sollte es wieder Ausschreitungen von Rostockern geben, wird die kollektive Verurteilung aller, also auch der Familien mit Kindern die gern zum Fussball gehen, nicht aufhören.“
