Kommunen müssen bei Grundsicherung im Alter voll entlastet werden
Der Bundestag debattiert heute einen Gesetzentwurf zur Übernahme der
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den
Bund. Kommunen und Länder sollen so von den Kosten der Armut im Alter
entlastet werden. Bisher mussten sie für die Grundsicherung im Alter allein
aufkommen. Steffen Bockhahn, Mitglied im Haushaltsausschuss und Vorsitzender des Finanzausschusses der Rostocker Bürgerschaft meint dazu:
Der Bundestag debattiert heute einen Gesetzentwurf zur Übernahme der
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den
Bund. Kommunen und Länder sollen so von den Kosten der Armut im Alter
entlastet werden. Bisher mussten sie für die Grundsicherung im Alter allein
aufkommen. Steffen Bockhahn, Mitglied im Haushaltsausschuss und Vorsitzender des Finanzausschusses der Rostocker Bürgerschaft meint dazu:
„Nach Milliardenbelastungen durch Hartz IV und andere Maßnahmen werden die
Kommunen nun endlich einmal entlastet. Rund 18,5 Milliarden Euro übernimmt
der der Bund bis 2016. Für die Kommunen bedeutet das eine wichtige
Entlastung. So mussten allein in der Hansestadt Rostock im vergangenen Jahr
7,4 Millionen Euro für die Grundsicherung im Alter aufgewendet werden. Das
entspricht einem Drittel des aktuellen Defizites der Stadt.
Durch ihre Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik hat die schwarz-gelbe Regierung
aber eigentlich selbst dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen diese
staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, weil ihre
Rentenansprüche noch unter das Sozialhilfeniveau gesunken sind. Bisher
mussten die Kommunen diese verfehlte Politik allein ausbaden.
Leider versäumt die Bundesregierung erneut die Schritte konsequent zu gehen.
Sie sorgt nicht dafür, dass die Mittel direkt an die Kommunen gehen. Der
vorgelegte Entwurf macht es den Ländern möglich einen Teil des Geldes selbst
einzustreichen. Doch das Geld muss in die Kommunen, dahin, wo es wirklich
