Mehr Kitaausbau statt Milliarden für Betreuungsgeld
Nach dem Beschluss über das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes hat die Koalition aus Union und FDP heute auch die erforderlichen Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt. Im kommenden Jahr sind es 55 Mio. Euro, ab 2015 etwa 1,2 Milliarden. „Gegen alle Widerstände der Fachleute hat die Bundesregierung der CSU in Bayern ein milliardenschweres Wahlgeschenk gemacht. Nur damit die Koalition nicht zerbricht, hat man diese „Kitafernhalteprämie“ beschlossen“, kommentiert Steffen Bockhahn, Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Mitglied im Haushaltsausschuss, die Einführung des Betreuungsgeldes ab 1. August 2013.
„Nur ein konsequenter Kitaausbau bedeutet echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung für Familien. Das Betreuungsgeld hält vor allem junge Mütter vom Arbeitsleben fern und verhindert, dass Kinder wichtige frühkindliche Erziehung in den Krippen erfahren. Eltern brauchen vor allem eine flächendeckende und gebührenfreie Ganztageskinderbetreuung und sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze. Daran mangelt es in weiten Teilen Deutschlands. Die öffentliche Infrastruktur zur Kinderbetreuung ist im europäischen Vergleich völlig unterentwickelt. Die überwiegende Mehrheit der jungen Frauen und Familien wünscht vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Den Steuerzahler kostet die Einführung dieser unsinnigen bildungs- und integrationsfeindliche Leistung zukünftig mindestens 1,2 Milliarden Euro jährlich. Das Betreuungsgeld ist eine familienpolitische Maßnahme, die die soziale Spaltung im Land weiter voran treiben wird. Denn wer ALG-II-Empfänger, Elterngeld-Empfänger oder Asylbewerber ist erhält auch in Zukunft kein Betreuungsgeld. Einkommensstarke Haushalte dagegen erhalten die vollen 150 Euro pro Monat über 22 Monate.
Es bleibt zu hoffen, dass die Oppositionsfraktionen gemeinsam gegen das Betreuungsgeld klagen und es auf diesem Wege noch verhindern können. Denn das Betreuungsgeld ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, wie einige Experten übereinstimmend bei der Anhörung im Bundestag feststellten“, so Steffen Bockhahn weiter.
