Protest gegen die Extremismuserklärung – Aktionstag „Extreme Zeiten“ am 1. Februar
Die vier Bundestagsabgeordneten der LINKEN aus Mecklenburg-Vorpommern rufen dazu auf, am 1. Februar 2011 Protestfaxe, E-Mail- Erklärungen und Facebook-Einträge an das Bundesfamilienministerium und das Bundeskanzleramt zu richten. Auf diese Weise soll gegen die neue „Extremismuserklärung“ protestiert werden.
Die Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus müssen ab sofort eine so genannte Extremismuserklärung unterzeichnen. Diese Anforderung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) gilt für Träger, die Mittel aus dem neuen Bundesprogramm „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“ beantragen. Sie sollen damit für sich und alle Projektpartner garantieren, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu achten.
Der Zwang zur Unterschrift bedeutet ein staatliches Misstrauen denjenigen gegenüber, die sich aktiv und gegen viele Widerstände für Demokratie und Menschenrechte stark machen. Diese Form der Einschüchterung schadet dem mutigen Engagement. Auch bisher haben die Projektträger sich ihre Partner sorgfältig ausgewählt, der nun bestehende Generalverdacht ist sachlich nicht begründbar. Er diskriminiert die engagierten Frauen und Männer, die sich für die Demokratie einsetzen.
Wer sich dem Zwang zur Unterschrift nicht unterwirft, gefährdet die eigene Arbeit und riskiert weitreichende Folgen für Engagierte und Betroffene rassistischer und rechtsextremer Gewalt vor Ort. Beratungsangebote und Opferhilfe jenseits der offiziellen staatlichen Akteure sind dringend notwendig. Ihr Wegfall wäre ein großer Erfolg für die rechtsextreme Szene im Land. Das kann und darf nicht Ziel der Politik sein.
Auch die Landesregierung ist in der Pflicht. Sozialministerin Schwesig könnte, wie ihre Berliner Amtskollegin Bluhm, Rechtsmittel gegen diese Erklärung einlegen. Stattdessen verlangt auch sie die Unterschrift von allen Projekten im Land.
Rechtsextreme zielen auf die Abwertung, Vertreibung und Vernichtung von
Bevölkerungsgruppen, die nicht zur „völkisch-rassenreinen Gemeinschaft“ gehören. Die tödliche Dimension rechtsextremer Gewalt wird anhand der Tatsache deutlich, dass mindestens 137 Menschen seit 1990 Opfer politisch rechtsextremer oder rassistisch motivierter Tötungsdelikte wurden.
