Rücktritt darf Aufklärung nicht beenden
Der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz Heinz Fromm hat beim Bundesinnenminister seinen Rücktritt eingereicht. Dazu erklärt Steffen Bockhahn, Mitglied des Deutschen Bundestag und des Vertrauensgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste:
„Der Rücktritt von Heinz Fromm ist konsequent und mehr als berechtigt. Offensichtlich hat im Bundesamt für den Verfassungsschutz schon seit längerem ein Eigenleben jenseits von Recht und Gesetz stattgefunden. Dazu gehört die unfassbare vorsätzliche Vernichtung von Akten zur Vertuschung gravierender Pannen bei den Neonazimorden der NSU. Aber auch andere Vorgänge zeigen, dass das Bundesamt für den Verfassungsschutz immer mehr zum Staat im Staate zu mutieren scheint. Ich erinnere an die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten und der Überwachung von Bundestagsparteien, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln.
Der Rücktritt von Heinz Fromm bietet die Möglichkeit, dass die Arbeit des Bundesamtes für den Verfassungsschutz komplett auf den Prüfstand gestellt wird. Auf keinen Fall darf Fromm das Bauernopfer sein, dass jegliche weitere Konsequenz aus den sagenhaften Versäumnissen des deutschen Inlandsgeheimdienstes verhindert. Die geplante Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes, wie z. B. im Jahressteuergesetz 2013 vorgesehen, sollte nach den nun bekannt gewordenen Skandalen auf jeden Fall gestoppt werden.“
